19.09.2025

Handelsregister

Der Eintrag im Handelsregister ist Pflicht. Für den Eintrag ist stets ein Notar notwendig, der alle Schritte übernimmt. Nach erfolgreicher Eintragung erhalten Gründer einen Auszug aus dem Handelsregister. Achtung: Häufig werden Gebührenbescheide verschickt, die jedoch nichts mit dem Handelsregister zu tun haben.

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