Der Eintrag im Handelsregister ist Pflicht. Für den Eintrag ist stets ein Notar notwendig, der alle Schritte übernimmt. Nach erfolgreicher Eintragung erhalten Gründer einen Auszug aus dem Handelsregister. Achtung: Häufig werden Gebührenbescheide verschickt, die jedoch nichts mit dem Handelsregister zu tun haben.
Handelsregister