Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse bestätigt, dass ein Unternehmen seine Sozialversicherungsbeiträge ordnungsgemäß entrichtet.
Sie wird vor allem im Handwerk, Bauwesen und bei öffentlichen Ausschreibungen regelmäßig benötigt – zum Beispiel als Nachweis bei Angebotsabgaben oder gegenüber Auftraggebern.
Im betriebsamen Tagesgeschäft liegt der Fokus verständlicherweise auf dem Kerngeschäft.
Dabei wird schnell übersehen, dass die Unbedenklichkeitsbescheinigung nur eine begrenzte Gültigkeit hat und regelmäßig erneuert werden muss.
Wird die Bescheinigung dann kurzfristig angefordert, fehlt oft die Zeit, sie rechtzeitig selbst zu beantragen – mit dem Risiko, dass wichtige Aufträge oder Ausschreibungen nicht bedient werden können.
Um dieses Risiko gar nicht erst entstehen zu lassen, können Sie den Abruf der Unbedenklichkeitsbescheinigungen ganz einfach an die LOHN24 Experts GmbH übertragen.
Wir kümmern uns zuverlässig darum, dass stets aktuelle Nachweise in Ihrem Betrieb vorliegen – automatisch und rechtssicher.