Die Betriebsnummer ist eine achtstellige Kennziffer, die von der Bundesagentur für Arbeit vergeben wird. Sie dient der eindeutigen Identifikation von Arbeitgebern im deutschen Sozialversicherungssystem. Arbeitgeber benötigen eine Betriebsnummer, um Mitarbeiter bei den Sozialversicherungsträgern korrekt anzumelden und Sozialversicherungsbeiträge ordnungsgemäß abzuführen.
Die Betriebsnummer ist gesetzlich vorgeschrieben und erforderlich für:
Jeder Arbeitgeber in Deutschland, der mindestens einen sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter beschäftigt, benötigt eine Betriebsnummer. Dazu zählen:
Auch bei geringfügiger Beschäftigung (Minijobs) ist eine Betriebsnummer notwendig.
Die Betriebsnummer wird beim Betriebsnummern-Service (BNS) der Bundesagentur für Arbeit beantragt. Die Beantragung kann durch die LOHN24 Experts GmbH erfolgen.
Der Antrag sollte vor dem ersten Arbeitstag eines Beschäftigten gestellt werden, damit alle Meldungen fristgerecht erfolgen können.
Eine neue Betriebsnummer muss beantragt werden, wenn:
Die Betriebsnummer ist ein zentrales Element im deutschen Sozialversicherungssystem. Ohne sie ist keine rechtskonforme Beschäftigung möglich. Arbeitgeber sollten rechtzeitig eine Betriebsnummer beantragen, um Bußgelder und Verzögerungen zu vermeiden.