Transparenzregister - Pflichten, Fristen & Eintragung mit LOHN24 Experts

Das Transparenzregister ist ein zentrales elektronisches Register in Deutschland, das Informationen über die wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen des Privatrechts und eingetragenen Personengesellschaften sammelt. Es wurde im Zuge der Umsetzung der EU-Geldwäscherichtlinie eingeführt und dient der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

Zweck und rechtliche Grundlage

Das Transparenzregister wurde 2017 durch das Geldwäschegesetz (GwG) eingeführt und wird seit dem 1. Januar 2020 von der Bundesanzeiger Verlag GmbH geführt. Es zielt darauf ab, mehr Transparenz über Eigentums- und Kontrollstrukturen von Unternehmen zu schaffen.

Rechtsgrundlage ist das §§ 18 ff. GwG, die durch das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz (TraFinG Gw) im August 2021 weiter verschärft wurden. Seitdem handelt es sich um ein Vollregister, das eigenständig alle relevanten Informationen enthalten muss.

Wer ist eintragungspflichtig?

Eintragungspflichtig sind unter anderem:

  • Juristische Personen des Privatrechts (z. B. GmbH, AG, Vereine)
  • Eingetragene Personengesellschaften (z. B. OHG, KG)
  • Stiftungen und ähnliche Rechtskonstruktionen

Von der Eintragungspflicht befreit sind nur wenige Organisationen, etwa wenn die wirtschaftlich Berechtigten bereits in anderen öffentlich zugänglichen Registern eindeutig ersichtlich sind – diese Ausnahme wurde mit der Einführung des Vollregisters jedoch weitgehend abgeschafft.

💡 Tipp: Die Eintragung ins Transparenzregister kann zeit- und ressourcenintensiv sein. Unternehmen können die komplette Abwicklung der Eintragung durch die LOHN24 Experts GmbH rechtssichere und fristgerechte Meldung durchführen lassen.

Wirtschaftlich Berechtigte

Als wirtschaftlich Berechtigter gilt jede natürliche Person, die unmittelbar oder mittelbar:

  • Mehr als 25 % der Kapitalanteile hält
  • Mehr als 25 % der Stimmrechte kontrolliert oder
  • Auf vergleichbare Weise Kontrolle ausübt

Meldepflicht und Fristen

Unternehmen sind verpflichtet, ihre wirtschaftlich Berechtigten aktiv und fristgerecht dem Transparenzregister zu melden. Mit dem Inkrafttreten des TraFinG wurden folgende Übergangsfristen festgelegt:

  • Aktiengesellschaften (AG): bis 31. März 2022
  • GmbHs, Genossenschaften, SE: bis 30. Juni 2022
  • Alle übrigen Rechtsformen: bis 31. Dezember 2022

Versäumnisse können mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden.

Einsichtnahme und Datenschutz

Das Transparenzregister ist teilöffentlich. Einsicht haben unter anderem:

  • Bestimmte Behörden (z. B. Finanzämter, Strafverfolgungsbehörden)
  • Verpflichtete nach dem GwG (z. B. Banken, Notare, Steuerberater)
  • Die allgemeine Öffentlichkeit, soweit ein berechtigtes Interesse besteht (seit 2023 wieder eingeschränkt nach EuGH-Urteil)

Die Einsicht ist über das Transparenzregister-Portal online möglich.

Bußgelder und Sanktionen

Verstöße gegen die Meldepflichten können mit Bußgeldern von bis zu 150.000 Euro (bei einfachen Verstößen) und bis zu 1 Million Euro oder bis zu dem 2-fachen des wirtschaftlichen Vorteils (bei schwerwiegenden Verstößen) geahndet werden.

Bedeutung für Unternehmen

Für Unternehmen ist die ordnungsgemäße Eintragung ins Transparenzregister verpflichtend und relevant für:

  • Unternehmensbewertungen
  • Kreditvergabe
  • Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen
  • Gründungs- und Umstrukturierungsvorgänge

Eine korrekte und fristgerechte Eintragung ist daher ein wichtiger Compliance-Faktor.

✅ Durch die Zusammenarbeit mit erfahrenen Mitarbeitern LOHN24 Experts GmbH können Unternehmen sicherstellen, dass sie ihren Pflichten effizient und rechtssicher nachkommen – ohne internen Mehraufwand.

Fazit

Das Transparenzregister ist ein zentrales Instrument zur Stärkung der Integrität und Nachvollziehbarkeit wirtschaftlicher Strukturen in Deutschland. Unternehmen sollten ihre Meldepflichten ernst nehmen, um Bußgelder zu vermeiden und rechtliche Risiken zu minimieren. Die LOHN24 Experts GmbH unterstützt Sie dabei als zuverlässiger Partner bei der Eintragung – kompetent, fristgerecht und gesetzeskonform.