Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse ist ein offizielles Dokument, das von der gesetzlichen Krankenkasse ausgestellt wird.
Sie bestätigt, dass ein Unternehmen oder Selbstständiger seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Sozialversicherung ordnungsgemäß nachkommt.
Das heißt: Die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sind korrekt abgeführt und es bestehen keine offenen Forderungen.
Im geschäftlichen Alltag wird die Bescheinigung regelmäßig benötigt – insbesondere im Handwerk, Bauwesen oder bei öffentlichen Aufträgen.
Häufige Anwendungsfälle sind:
⚠️ Praktisches Problem:
Oft wird die Bescheinigung sehr kurzfristig verlangt – beispielsweise bei der Abgabe eines Angebots im Rahmen einer Ausschreibung.
Wer sie dann nicht sofort parat hat, riskiert Zeitverzug oder gar den Ausschluss vom Vergabeverfahren.
👉 Deshalb ist es ratsam, die Unbedenklichkeitsbescheinigung stets aktuell vorzuhalten.
Seit dem 1. Januar 2017 ist der Abruf der Unbedenklichkeitsbescheinigung in elektronischer Form über das SV-Meldeportal
(früher: sv.net bzw. dakota) verpflichtend.
Unternehmen und Selbstständige können die Bescheinigung dort jederzeit beantragen und abrufen.
📄 Papierbescheinigungen werden nur noch in Ausnahmefällen ausgestellt.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist ein zentrales Dokument zur Auftragssicherung.
Da sie in vielen Situationen kurzfristig benötigt wird, sollten Unternehmen und Selbstständige sie regelmäßig elektronisch abrufen und bereithalten.
So lässt sich verhindern, dass wertvolle Zeit verloren geht oder Chancen bei Ausschreibungen ungenutzt bleiben.