Erfahren Sie alles Wichtige zur A1-Bescheinigung bei Entsendungen ins EU-Ausland: Voraussetzungen, Antragstellung, Ablauf und rechtliche Hinweise – inklusive praktischer Tipps für Unternehmen und Mitarbeitende.
Die A1-Bescheinigung ist ein unverzichtbares Dokument bei der Entsendung von Arbeitnehmern ins EU-Ausland. Sie dient als offizieller Nachweis, dass der Arbeitnehmer während eines beruflichen Einsatzes in einem anderen EU-Mitgliedstaat weiterhin dem Sozialversicherungsrecht des Heimatlandes unterliegt. Damit wird verhindert, dass es zu einer doppelten Sozialversicherungspflicht kommt.
✅ Wann wird eine A1-Bescheinigung benötigt?
Eine A1-Bescheinigung ist erforderlich bei:
- Dienstreisen innerhalb der EU
- Montageeinsätzen oder Projektarbeiten im Ausland
- Grenzüberschreitender Tätigkeit in mehreren Staaten
- Vorübergehender Entsendung in die Schweiz, nach Liechtenstein, Island oder Norwegen
Auch kurzfristige Einsätze oder Geschäftsreisen (z. B. ein Meeting in Paris oder eine Schulung in Wien) erfordern eine gültige A1-Bescheinigung.
🔄 Ablauf des A1-Prozesses – Schritt für Schritt
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Prüfung der Entsendung
Der Arbeitgeber stellt fest, ob die Voraussetzungen für eine Entsendung nach EU-Recht vorliegen.
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Antragstellung
Der Antrag auf Ausstellung einer A1-Bescheinigung wird elektronisch über das SV-Meldeportal oder ein zertifiziertes Lohnprogramm eingereicht.
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Zuständige Stelle
- Bei gesetzlich Versicherten: die gesetzliche Krankenkasse
- Bei privat Versicherten: die Deutsche Rentenversicherung
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Prüfung und Entscheidung
Die zuständige Stelle prüft den Antrag nach den Vorgaben der EU-Verordnung (EG) Nr. 883/2004.
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Ausstellung der A1-Bescheinigung
Die Bescheinigung wird elektronisch übermittelt und muss vom Arbeitnehmer während des Auslandseinsatzes mitgeführt werden.
📄 Wichtige Hinweise zur A1-Bescheinigung
- Mitführungspflicht: Bei Kontrollen im Ausland (z. B. durch Zollbehörden) muss die A1-Bescheinigung vorgezeigt werden können.
- Bußgeldgefahr: Bei fehlender oder verspäteter Beantragung drohen Strafen oder die Verpflichtung zur Nachzahlung ausländischer Sozialabgaben.
- Keine Rückwirkung: Eine rückwirkende Ausstellung ist nur in Ausnahmefällen möglich – rechtzeitige Beantragung ist Pflicht!
🔑 Fazit: A1-Prozess rechtzeitig und korrekt durchführen
Der A1-Prozess ist ein zentraler Bestandteil der Entsendung ins EU-Ausland. Unternehmen, HR-Abteilungen und reisende Mitarbeitende sollten sicherstellen, dass die A1-Bescheinigung vor Beginn jeder Auslandstätigkeit beantragt und mitgeführt wird. So lassen sich rechtliche Probleme und finanzielle Risiken vermeiden.