Digitale Abwicklung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Effizient. Transparent. Rechtssicher.

Seit dem 01. Januar 2023 sind Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen elektronisch bei den Krankenkassen der Mitarbeitenden abzurufen. Die LOHN24 Experts GmbH übernimmt diesen Prozess für Sie – schnell, zuverlässig und datenschutzkonform.

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Unser Service für Sie:

  • Abwicklung der eAU-Abfrage bei den Krankenkassen Ihrer Mitarbeitenden
  • Flexible Abfrageintervalle: Die Abfrage erfolgt in regelmäßigen Intervallen. Wöchentlich wird mehrfach geprüft, ob neue Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) eingegangen sind oder Rückmeldungen vorliegen.
  • Zentrale Verwaltung und Dokumentation der eAU-Rückmeldungen über unser sicheres Online-Portal
  • Auf Wunsch: Monatliche Übersicht aller eAU-Daten

So funktioniert’s:

Um die eAU bei der zuständigen Krankenkasse abzufragen, benötigen wir lediglich die Information über die gemeldete Arbeitsunfähigkeit. Die Übermittlung erfolgt schnell und unkompliziert:

  • Über unser Online-Portal
  • Per E-Mail
  • Oder mithilfe unserer Vorlage – besonders bei mehreren gleichzeitigen Meldungen

Optional buchbare Zusatzleistungen:

  • Überwachung negativer Rückmeldungen: Wir kontrollieren gemeldete AU-Zeiträume und stoßen bei Bedarf eine erneute Abfrage an.
  • Abgleich mit Stundenzetteln: Überprüfung der Übereinstimmung zwischen den Zeiträumen der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und den eingereichten Arbeitszeitnachweisen. Dieser Service kann in Anspruch genommen werden, wenn Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung über unsere Schwestergesellschaft, die Lohn24 Abrechnungsgesellschaft mbH, erfolgt.

Profitieren Sie von einem digitalen eAU-Prozess, der nicht nur Ihre gesetzlichen Pflichten erfüllt, sondern auch Ihre Personal- und Lohnabrechnungsprozesse spürbar entlastet.
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