Effizient. Transparent. Rechtssicher.
Seit dem 01. Januar 2023 sind Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen elektronisch bei den Krankenkassen der Mitarbeitenden abzurufen. Die LOHN24 Experts GmbH übernimmt diesen Prozess für Sie – schnell, zuverlässig und datenschutzkonform.
Unser Service für Sie
- Abwicklung der eAU-Abfrage bei den Krankenkassen Ihrer Mitarbeitenden
- Flexible Abfrageintervalle: Die Abfrage erfolgt in regelmäßigen Intervallen. Wöchentlich wird mehrfach geprüft, ob neue Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) eingegangen sind oder Rückmeldungen vorliegen.
- Zentrale Verwaltung und Dokumentation der eAU-Rückmeldungen über unser sicheres Online-Portal
- Auf Wunsch: Monatliche Übersicht aller eAU-Daten
So funktioniert’s:
Um die eAU bei der zuständigen Krankenkasse abzufragen, benötigen wir lediglich die Information über die gemeldete Arbeitsunfähigkeit. Die Übermittlung erfolgt schnell und unkompliziert:
- Über unser Online-Portal
- Per E-Mail
- Oder mithilfe unserer Vorlage – besonders bei mehreren gleichzeitigen Meldungen
Optional buchbare Zusatzleistungen:
- Überwachung negativer Rückmeldungen: Wir kontrollieren gemeldete AU-Zeiträume und stoßen bei Bedarf eine erneute Abfrage an.
- Abgleich mit Stundenzetteln: Überprüfung der Übereinstimmung zwischen den Zeiträumen der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und den eingereichten Arbeitszeitnachweisen. Dieser Service kann in Anspruch genommen werden, wenn Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung über unsere Schwestergesellschaft, die Lohn24 Abrechnungsgesellschaft mbH, erfolgt.
Profitieren Sie von einem digitalen eAU-Prozess, der nicht nur Ihre gesetzlichen Pflichten erfüllt, sondern auch Ihre Personal- und Lohnabrechnungsprozesse spürbar entlastet.
👉 Jetzt eAU-Service anfragen und Verwaltungsaufwand reduzieren!