Die Prüfung der Firmierung ist ein wichtiger Schritt bei der Gründung eines Unternehmens in Deutschland. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) spielt dabei eine zentrale Rolle. Eine korrekte und rechtssichere Firmierung ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch entscheidend für den professionellen Außenauftritt eines Unternehmens.
Die Firmierung bezeichnet den Namen eines Unternehmens, unter dem es im Geschäftsverkehr auftritt und im Handelsregister eingetragen ist. Die Wahl der Firmierung unterliegt bestimmten rechtlichen Vorgaben nach dem Handelsgesetzbuch (HGB). Ziel ist es, Verwechslungsgefahren zu vermeiden und Transparenz im Wirtschaftsverkehr zu schaffen.
Die IHK-Firmierungsprüfung dient dazu, potenzielle Konflikte mit bestehenden Unternehmensnamen zu vermeiden und sicherzustellen, dass die gewählte Firmierung den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Die IHK prüft insbesondere:
Die Prüfung erfolgt in der Regel vor der Anmeldung beim Handelsregister. Der Ablauf umfasst folgende Schritte:
Ein frühzeitiger Kontakt mit der IHK kann Gründern dabei helfen, Zeit und Kosten durch spätere Änderungen zu vermeiden.
Die Firmierungsprüfung wird von der regional zuständigen IHK durchgeführt. Die LOHN24 Experts GmbH kann die relevanten Angaben bei der IHK einreichen und Sie bei der Prüfung des Firmenamens unetrstützen.
Tipp: Die IHK bietet oft auch persönliche Beratungstermine oder telefonische Auskünfte zur Firmierung – ein direkter Draht für Gründer und Unternehmen.